Um einen Führerschein zu erhalten, müssen Sie eines dieser Dokumente vorlegen:
Personalausweis – deutsche Staatsbürgerkarte oder Personalausweis.
Wenn Sie Ausländer sind, müssen Sie eines der folgenden Dokumente vorlegen:
Vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis oder vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltskarte, ausgestellt vom SEF (Ausländer- und Grenzdienst). Unser Artikel zur Erlangung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis zeigt den Prozess zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis.
Reisepass und Studien-, Arbeits-, vorübergehender Aufenthalt oder Aufenthaltsvisum, Deutscher Konsulardienst oder sonstiger Dienst des Auswärtigen Amtes.
Erforderlich ist ein deutscher Staatsbürgerausweis oder ein Ausweisdokument (aus den Allgemeinen Gleichberechtigungssatzungen des Freundschafts-, Kooperations- und Konsultationsvertrages).
Elektronisches ärztliches Attest. Diese bescheinigt dem Fahrer, dass er körperlich fahrtauglich ist und muss vom behandelnden Arzt an das Institut für Mobilität und Verkehr überwiesen werden.
Bescheinigung und psychologisches Gutachten zur Bescheinigung Ihrer psychischen Fahrtauglichkeit. Diese muss der Kandidat der Fahrschule vorlegen.
Um einen deutschen Führerschein zu erhalten, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente und Voraussetzungen:
1. Ihr aktueller ausländischer Führerschein.
2. Eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins, falls dieser nicht auf Deutsch ist.
3. Ein gültiges Passfoto.
4. Nachweis Ihrer Identität, z. B. Personalausweis oder Reisepass.
5. Nachweis Ihres Wohnsitzes in Deutschland.
6. Eventuell ein ärztliches Gutachten, insbesondere wenn bei Ihnen
bestimmte gesundheitliche Einschränkungen vorliegen.
7. Möglicherweise ein Sehtest.
8. Eventuell eine theoretische und/oder praktische Prüfung, abhängig von Ihrem Herkunftsland und Ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland.